Unterricht

Der Untericht teilt sich in Theorie- und Praxisstunden auf. Im Folgenden haben wir eine Übersicht der vorgeschriebenen Stundenzahl vorbereitet. Bei Fragen bitte gerne das Kontaktformular verwenden.

Praxis-Stunden
Klasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachfahrten
Klasse B 5 Fahrstunden 4 Fahrstunden 3 Fahrstunden
Klasse BE 3 Fahrstunden 1 Fahrstunde 1 Fahrstunde
Klasse A direkt 5(3) Fahrstunden 4(2) Fahrstunden 3(1) Fahrstunden
Klasse A begrenzt 5(3) Fahrstunden 4(2) Fahrstunden 3(1) Fahrstunden
Klasse A1 5(3) Fahrstunden 4(2) Fahrstunden 3(1) Fahrstunden
Klasse M --- --- ---
Klasse L --- --- ---
Klasse S --- --- ---
Mofa 1 Fahrstunde --- ---
Bei den "normalen" Fahrstunden gibt es keine Mindestanzahlen.
Bei der Klasse M gibt es nur "normale" Übungsstunden, bei der Klasse L gar keine praktische Ausbildung. Bei der Klasse S sind keine Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.
Die Sonderfahrten dürfen erst durchgeführt werden, wenn der Fahrschüler das Kfz sicher beherrscht.
Bei Vorbesitz von 1b oder A1 gelten die in Klammern stehenden Werte.
Eine Fahrstunde entspricht einer dreiviertel Stunde.
Theorie-Stunden
Klasse Grundstoff Zusatzspezifischer Stoff gesammt
Klasse B 12 Doppelstunden 2 Doppelstunden 14 Doppelstunden
Klasse BE 12 Doppelstunden 2 Doppelstunden 14 Doppelstunden
Klasse A direkt 12 Doppelstunden 4 Doppelstunden 16 Doppelstunden
Klasse A begrenzt 12 Doppelstunden 4 Doppelstunden 16 Doppelstunden
Klasse A1 12 Doppelstunden 4 Doppelstunden 16 Doppelstunden
Klasse M 12 Doppelstunden 4 Doppelstunden 16 Doppelstunden
Klasse L 12 Doppelstunden 4 Doppelstunden 16 Doppelstunden
Klasse S 12 Doppelstunden 4 Doppelstunden 16 Doppelstunden
Mofa 1 Fahrstunde 6 Doppelstunden ---
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis verkürzt sich der Grundstoff um 6 Doppelstunden.
Eine Doppelstunde entspricht eineinhalb Stunden.