Lastkraftwagen

C1
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t. Ein Anhänger darf zusätzlich benutzt werden wenn er die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B.

C1E
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis maximal 7,5 t und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse.
Die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Die Gesamtmasse von Anhänger + Zugfahrzeug darf nicht über 12 t liegen. Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre. Mit der Berechtigung von Führerscheinklasse D1 darf auch die Klasse D1E gefahren werden.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse C1.

C
Kraftfahrzeuge mit einer unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse und Anhänger bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Generell ist eine Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet. Erwarb der Fahrzeugführer die Führerscheinklasse C1 nach dem 45. Lebensjahr, wird der Führerschein auf 5 Jahre befristet. Verlängerungen der Führerscheinklasse C1 sind durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen) möglich. Die Verlängerungsdauer beträgt 5 Jahre.
Voraussetzung ist der Besitz bzw. die Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse B.

CE
Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einer jeweils unbeschränkten zulässigen Gesamtmasse.
Falls die zulässige Gesamtmasse des Zuges oder Kraftfahrzeuges 7,5 t überschreitet muss im gewerblichen Güterverkehr der Führer mindestens 21 Jahre sein. Kann der Fahrzeugführer eine maßgebliche Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetzt vorweisen, liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Danach wird erneut eine gesundheitliche Untersuchung hinsichtlich des Seh- und Belastungsvermögens sowie des allgemeinen Gesundheitszustandes durchgeführt. Falls die Führerscheinklasse D1/D vorhanden ist, dürfen auch Fahrzeuge der Klasse D1E/DE geführt werden.
Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse C.
Anschrift
Fahrschule Dankesreiter
Udo Dankesreiter
Sudetenstr. 82d
89415 Lauingen a. d. Donau
Telefon: 09072 / 920 822
Telefax: 09072 / 991 450
Mobil: 0175 / 20 69 044
E-Mail:
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