Krafträder

A (unbeschränkt)
Alle Krafträder mit unbeschränkter Leistung. Es ist auch das Führen eines Beiwagens erlaubt. Direkter Einstieg ab dem 25. Lebensjahr möglich, ansonsten sind mindestens 2 Jahre Fahrpraxis mit A(beschränkt) notwendig (Stufenführerschein).

A (beschränkt)
Diese Führerscheinklasse erlaubt das Führen von Motorrädern bis 25kW und bis zu 0,16kW/kg. Um die Führerscheinklasse A (unbeschränkt) zu erhalten müssen mindestens 2 Jahre Fahrpraxis dieser Klasse absolviert oder das 25. Lebensjahr vollendet sein.

A1
Gemäß der Spezifizierung dürfen Leichtkrafträder nicht mehr als 11kW Nennleistung und maximal 125 ccm Hubraum haben.
Bis zur Vollendeung des 18. Lebensjares ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Zudem ist eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h festgelegt.
Ab 18 Jahren entfällt die Höchstgeschwindigkeit für Leichtkrafträder und wird durch die Bauart des Fahrzeugs festgesetzt.

M
Voraussetzung ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Der Hubraum darf 50 ccm nicht übersteigen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht überschritten wird.
Übliche Fahrzeuge sind Moped, Roller, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfs- oder Elektromotor.

Mofa
Beim Mofa ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Das Mofa läuft unter Fahrrad mit Hilfsmotor. Die Höchstgeschwindigkeit ist 25 km/h. Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein notwendig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Anschrift
Fahrschule Dankesreiter
Udo Dankesreiter
Sudetenstr. 82d
89415 Lauingen a. d. Donau
Telefon: 09072 / 920 822
Telefax: 09072 / 991 450
Mobil: 0175 / 20 69 044
E-Mail:
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